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Kosten verstehen

Kosten für mentale Gesundheitsdienstleistungen werden häufig durch die Krankenkasse des Betroffenen übernommen. Lesen Sie hier mehr über Verordnung für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte oder Selbstzahler. 

Verordnung für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte oder Selbstzahler

Erhalte dein Rezept

Sprechen Sie Ihre behandelnde Fachperson (Hausärztin:in, Fachärzt:in oder Psychotherapeut:in), z.B. mit einem Infoblatt, entweder vor Ort oder via eines Telemedizinanbieters (z.B. Teleclinic ) auf die mentale Gesundheitsdienstleistung an. 

Von der Fachperson erhalten Sie eine Bestätigung der Indikation.

Reiche dein Rezept ein

Wenn sie eine Verschreibung für die Gesundheitsdienstleistung erhalten haben, können Sie das Rezept auf verschiedenen Wegen bei Ihrer Krankenkasse einreichen: z.B. via App oder Service-Hotline. Bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Kostenübernahme. (entfällt für Selbstzahler)

Sie erhalten daraufhin einen 16-stelligen Rezeptcode von Ihrer Krankenkasse.

Starte deine Hilfe

Laden Sie sich Gesundheitsdienstleistung im Google Play Store oder Apple App Store herunter, oder nutzen Sie die Gesundheitsdienstleistung im Browser, um sich zu registrieren.

 Den Rezeptcode eingeben und direkt starten.

Info zu

Was ist eine DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um Patient:innen bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. DiGA unterscheiden sich entscheidend von herkömmlichen Gesundheitsapps, denn nur zugelassene DiGA können von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit einem Kassenrezept als App auf Rezept verordnet werden.

Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

Info zu

Wie erhalte ich die DiGA?

Angebote von DiGAs können von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden, die Kosten werden durch die Krankenkasse des Patienten übernommen. Versicherte, die ihrer Krankenkasse einen Nachweis über die entsprechende Indikation vorlegen, erhalten die DiGA auch ohne ärztliche Verordnung.

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